Das BMAS hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt. Der Gesetzesentwurf sieht zahlreiche Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Aufzeichnung der Arbeitszeiten vor. Die WPK weist auf interessante Regelungen für WP/vBP hin.

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