Die EU-Kommission führt eine Konsultation zur vorgeschlagenen Überarbeitung der De-minimis-Verordnung durch. Nach den derzeitigen Vorschriften können die Mitgliedstaaten über einen Zeitraum von drei Jahren Fördermittel in Höhe von bis zu 200.000 Euro pro Begünstigtem gewähren („De-minimis-Schwelle“), ohne diese vorher bei der Kommission zur Genehmigung anzumelden.

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen