Das BMF hat am 18.11.2022 die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 bekannt gemacht. Gegenüber den Entwürfen der Programmablaufpläne 2023 haben sich noch Änderungen ergeben (Az. IV C 5 – S-2361 / 19 / 10008 :006).

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