Der BFH entschied, dass als Werbungskosten abziehbare Aufwendungen für ein Masterstudium um steuerfreie Leistungen zu kürzen sind, die der Steuerpflichtige aus einem Stipendium erhält (Az. VI R 34/20).
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Der BFH entschied, dass als Werbungskosten abziehbare Aufwendungen für ein Masterstudium um steuerfreie Leistungen zu kürzen sind, die der Steuerpflichtige aus einem Stipendium erhält (Az. VI R 34/20).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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