Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob bei einer großen Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsort der Status eines Grenzgängers i. S. des Art. 15a DBA-Schweiz 1971/2010 von vorneherein ausscheidet (Az. I R 32/19).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen