Das LG Augsburg hat der clever fit GmbH per einstweiliger Verfügung verboten, das Passieren des Drehkreuzes beim Eintritt ins Fitnessstudio als Zustimmung zu Preiserhöhungen zu werten (Az. 084 O 3035/22). Eine entsprechende Verfügung erließ auch das LG Rottweil (Az. 4 O 41/22). Der vzbv wirft den Unternehmen vor, Druck auf die Mitglieder auszuüben, um die vermeintliche Zustimmung zu Preiserhöhungen zu erhalten.

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