Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob bei der Einkommensbesteuerung der Einkünfte eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA dessen Gewinnanteil, soweit er auf durchgeleiteten Dividendenbezügen beruht, ermäßigt nach dem für die Streitjahre geltenden Halbeinkünfteverfahren zu berücksichtigen ist (Az. I R 44/18).
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