Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob negative Einkünfte (verbleibend nach Saldierung negativer und positiver Einkünfte bzw. Bezüge) einer i. S. von § 33a Abs. 1 EStG dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigten Person mit erhaltenen Ausbildungsbeihilfen aus öffentlichen Kassen (hier: BAföG-Leistungen) verrechnet werden können (Az. VI R 45/20).

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