Der BFH hatte zu klären, ob ein Heisenberg-Stipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft nach § 18 EStG steuerbar ist und ob und unter welchen Umständen bei Annahme einer Steuerbarkeit ein Heisenberg-Stipendium mit Steuerzuschlag nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei sein kann (Az. VIII R 11/22).

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