Die Umsatzsteuer auf die Lieferung von Gas soll zeitlich befristet von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent abgesenkt werden. Außerdem werden Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der hohen Inflation (Inflationsausgleichsprämie) bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht befreit. Dies beschloss der Finanzausschuss im Bundestag in seiner Sitzung am 28.09.2022.

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