Ein Teilverlust der ulnaren Seite des Zeigefingerendgliedes rechtfertigt keinen höheren GdB als 10. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 7 SB 2127/20).
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Ein Teilverlust der ulnaren Seite des Zeigefingerendgliedes rechtfertigt keinen höheren GdB als 10. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 7 SB 2127/20).
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