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Fehlen Pflichtangaben auf einer Rechnung, droht Ärger mit dem Fiskus. Er kann den Vorsteuerabzug verwehren oder Umsätze hinzuschätzen. Auf Eingangsrechnungen gehört etwa ein korrekter Ausweis der Umsatzsteuer, auf Ausgangsrechnung eine Rechnungsnummer.

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