Ab 01.01.2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten, bei Erwerbsminderungsrenten werden die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben. Den entsprechenden Gesetzesentwurf hat das Kabinett beschlossen. Außerdem soll die Digitalisierung von Meldeverfahren den Bürokratieaufwand für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verringern.
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