Das BMF hat die Vordrucke der Anlage EÜR 2022 und die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften sowie die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2022 bekannt gegeben (Az. IV C 6 – S-2142 / 21 / 10002 :010).

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