Die im EEG enthaltenen WP/vBP-Vorbehaltsaufgaben betrafen bisher schwerpunktmäßig die besondere Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen. Diese Regelung wurde nunmehr in ein neues Gesetz überführt. Die WPK weist auf die die WP/vBP betreffenden Änderungen hin.

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