Ab 02.08.2022 müssen alle Mitgliedstaaten die 2019 angenommenen EU-weiten Vorschriften zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige anwenden. Die EU-Kommission wird sicherstellen, dass die Richtlinie vollständig umgesetzt wird und dazu beiträgt, mehr Frauen in den Arbeitsmarkt zu integrieren und Kinderarmut zu bekämpfen.

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