Wegen einer ausstehenden Presseauskunft zu Maskenbeschaffungen hat das VG Köln dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro angedroht. Es gab damit dem Vollstreckungsantrag eines Zeitungsverlags statt (Az. 6 M 63/22).

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