Der BGH hat entschieden, dass eine wirksame Grundlage für Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung in § 8b Abs. 1 MB/KK 2009 (Musterbedingungen 2009 des Verbandes der privaten Krankenversicherung; i. F. MB/KK) in Verbindung mit den Tarifbedingungen des Versicherers enthalten ist (Az. IV ZR 253/20).

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