Das Anbringen von 110 zusätzlichen LED-Leuchten an einem Lastkraftwagen führt nicht zwingend dazu, dass die Betriebserlaubnis gem. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO erlischt. Hierfür muss vom Gericht festgestellt werden, dass die Beleuchtung eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt. So das OLG Zweibrücken (Az. 1 OWi SsBs 101/21
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