Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitsgeld enden zum 30. Juni 2022. Darauf weist die Bundesregierung hin. Bereits im Mai war die Corona-Arbeitsschutzverordnung ausgelaufen.
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitsgeld enden zum 30. Juni 2022. Darauf weist die Bundesregierung hin. Bereits im Mai war die Corona-Arbeitsschutzverordnung ausgelaufen.
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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