Der BFH hat mit Urteil vom 27. November 2013 entschieden, dass eine Eigengesellschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts auch in dem Fall selbstlos tätig sein kann, wenn sie auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags eine der Gesellschafterin originär obliegende hoheitliche Pflichtaufgabe übernimmt. Die bestehende Verwaltungsauffassung in Abschnitt 12.9 Absatz 2 Satz 3 UStAE wird vom BMF an die aktuelle BFH-Rechtsprechung angepasst (Az. III C 2 – S-7242-a / 19 / 10007 :005).

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