Bis 2023 ist eine höhere Verlustverrechnung möglich: Verluste bis zehn oder 20 Millionen Euro lassen sich mit Vorjahresgewinnen verrechnen. Verlustrückträge berücksichtigt der Fiskus ab 2022 bei der Steuerfestsetzung der beiden vorausgegangenen Jahre.

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen