Der BGH hat sich mit verschiedenen Rechtsfragen zu Preisänderungsklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen befasst. Es handelt sich hierbei um das erste von zahlreichen anhängigen Verfahren, in denen Ansprüche gegen ein Energieversorgungsunternehmen geltend gemacht werden, welches in einem Berliner Wohngebiet über 700 Kunden mit Fernwärme beliefert (Az. VIII ZR 295/20).

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