Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der Anspruch auf Erstattung der Grunderwerbsteuer bei Ausübung eines ausbedungenen Rücktrittsrechts des Veräußerers mit Ablauf der im Kaufvertrag bestimmten Frist entsteht, innerhalb derer der Erwerber im Falle des Rücktritts des Veräußerers verpflichtet ist, die Auflassungsvormerkung löschen zu lassen, oder ob es auf den Zugang der Löschungsbewilligung beim Grundbuchamt ankommt (Az. VII R 5/19).
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