Durch Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal des Erblassers kann der Erbe seine Erbschaftsteuer mindern. Dies hat der BFH entschieden (Az. II R 8/20).
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Durch Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal des Erblassers kann der Erbe seine Erbschaftsteuer mindern. Dies hat der BFH entschieden (Az. II R 8/20).
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