Ein bei Geschäftsführung und Beschäftigten gleichermaßen beliebter geldwerter Vorteil ist der Firmenwagen – insbesondere als Elektroauto. Die Privatnutzung des Pkw ist zwar zu versteuern, doch hier zählt bei reinen E-Fahrzeugen nur ein Viertel des Listenpreises.

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen