Das nationale Gericht muss sich bei der Entsendung von Arbeitnehmern versichern, dass die Sanktionen für die Verletzung von administrativen Verpflichtungen verhältnismäßig sind. Es kann eine nationale Sanktionsregelung anwenden, die gegen die Entsenderichtlinie verstößt, sofern es die Verhältnismäßigkeit der Sanktionen sicherstellt. So entschied der EuGH (Rs. C-205/20).

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