Eine nationale Wettbewerbsbehörde kann im Rahmen der Prüfung, ob eine beherrschende Stellung missbraucht wird, einen Verstoß gegen die DSGVO feststellen. So entschied der EuGH (Rs. C-252/21).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Eine nationale Wettbewerbsbehörde kann im Rahmen der Prüfung, ob eine beherrschende Stellung missbraucht wird, einen Verstoß gegen die DSGVO feststellen. So entschied der EuGH (Rs. C-252/21).
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