Steuerstrafverfahren können lt. FinMin Baden-Württemberg künftig bei geringer Schuld von den Straf- und Bußgeldstellen der Finanzämter auch eingestellt werden, wenn stattdessen gemeinnützige Arbeit geleistet wird. Bislang war das nur gegen Zahlung einer Geldauflage möglich.

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen