Der BFH entschied, dass eine Steuerermäßigung für die Leistung (hier: statische Berechnung) eines Statikers auch dann nicht gewährt werden kann, wenn diese für die Durchführung einer begünstigten Handwerkerleistung erforderlich war (Az. VI R 29/19).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen