Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 2 U 4/21 R).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 2 U 4/21 R).
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