Der vzbv hat drei Musterfeststellungsklagen wegen fehlerhafter Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen eingereicht: gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland vor dem Brandenburgischen OLG und gegen die Sparkasse Mansfeld-Südharz sowie die Kreissparkasse Stendal vor dem OLG Naumburg.
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