Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2022 die Kriterien des Artikels 344 Abs. 1 Nr. 2 MwStSystRL erfüllen, wurde von der EU-Kommission am 03.11.2021 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Mit dem BMF-Schreiben wird diese Liste ergänzend zu der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU bekannt gemacht (Az. III C 1 – S-7068 / 19 / 10002 :003).

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