Bei Weihnachtsfeier oder Firmenfest steht den Beschäftigten ein Steuerfreibetrag zu. Unternehmen sollten ihre Events in diesem Rahmen planen. Zur Berechnung der Kosten sowie Fragen zu Umsatzsteuer und Pauschalversteuerung empfiehlt sich Rücksprache mit der Steuerberatungskanzlei.
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