Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2022 bekannt gemacht. Gegenüber den Entwürfen der Programmablaufpläne 2022 haben sich keine inhaltlichen Änderungen mehr ergeben (Az. IV C 5 – S-2361 / 19 / 10008 :004).

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