Geburt, Hochzeit, Todesfall, Beerdigung von Angehörigen, Umzug, Kinderbetreuung: Bei vielen Anlässen greift eine Regelung zum Sonderurlaub. Wer unverschuldet der Arbeit fernbleibt, erhält vorübergehend weiter Gehalt. Manchmal ersetzt der Staat den Verdienstausfall.

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