Das BMF weist darauf hin, dass das in Mexiko-Stadt am 8. Oktober 2021 unterzeichnete Protokoll zur Änderung des DBA Mexiko das geltende DBA ergänzt und die übereinstimmenden Auswahlentscheidungen der deutschen und mexikanischen Seite zum Mehrseitigen Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung umsetzt.

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