Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Organisationen und Unternehmen sollen künftig einfacher elektronisch, medienbruchfrei, kostenneutral und sicher mit den Gerichtsbehörden kommunizieren können. Dies sieht ein Gesetzesbeschluss des Bundestages vor, den der Bundesrat am 17.09.2021 gebilligt hat.

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