Die Digitalisierung der Justiz soll weiter vorangetrieben werden – u. a. mit dem Wegfall von erforderlichen Unterschriften, einem erleichterten Umstieg auf die E-Akte und weiteren Einsatzmöglichkeiten für Videoverhandlungen. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, den die Bundesregierung auf Vorschlag des BMJ beschlossen hat.

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