Das FG Düsseldorf hat in einem Fall entschieden, in dem ein für den Sonderausgabenabzug für Beiträge zur Rürup-Rente relevanter Sachverhalt sich rückwirkend verändert hat (Az. 1 K 292/19).
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Das FG Düsseldorf hat in einem Fall entschieden, in dem ein für den Sonderausgabenabzug für Beiträge zur Rürup-Rente relevanter Sachverhalt sich rückwirkend verändert hat (Az. 1 K 292/19).
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