Für die Durchführung der sogenannten Novemberhilfe haben sich Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium auf Abschlagszahlungen ab Ende November verständigt. Damit soll die finanzielle Unterstützung möglichst schnell bei den Betroffenen ankommen.
Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte:
- Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
- Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
- Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25.11.).
- Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen sollen ab Ende November 2020 erfolgen.
- Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.
Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen werde parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann, so die Mitteilung der Ministerien.
(BMF / STB Web)
Artikel vom: 12.11.2020