Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitteilt, beträgt die Künstlersozialabgabe im kommenden Jahr unverändert 4,2 Prozent. Ursprünglich war ein leichter Anstieg auf 4,4 Prozent vorgesehen.
Die Beibehaltung des Abgabesatzes in Höhe von 4,2 Prozent auch im Jahr 2021 wurde durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel (Entlastungszuschuss) im Haushaltsgesetz 2021 möglich. Der ursprünglich vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Haushaltsgesetzes sah einen Entlastungszuschuss in Höhe von rund 23,3 Millionen Euro vor. Dieser wurde auf Antrag der Regierungsfraktionen in der abschließenden Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 26. November 2020 auf insgesamt 32,5 Millionen Euro erhöht.
Damit soll einer Belastung der Liquidität der abgabepflichtigen Unternehmen entgegengewirkt und der schwierigen wirtschaftlichen Lage gerade für die Kultur- und Kreativbranche durch die Corona-Pandemie Rechnung getragen werden, so das Ministerium.
(BMAS / STB Web)
Artikel vom: 27.11.2020