Wie erwartet wird die sogenannte „Novemberhilfe“ nun aufgrund der Verlängerung der Schließungen bis zum 20. Dezember 2020 ebenfalls verlängert.
Wie das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mitteilen, wird sich das Finanzvolumen der Dezemberhilfe voraussichtlich auf etwa 4,5 Milliarden Euro pro Woche der Förderung belaufen. Zudem antragsberechtigt sind indirekt betroffene und mittelbar indirekt betroffene Unternehmen entsprechend den Regelungen der Novemberhilfe.
Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz erneut Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt. Das europäische Beihilferecht erlaubt eine Förderung von derzeit insgesamt bis zu einer Million Euro ohne konkrete Nachweise eines Schadens.
Zuschüsse zwischen einer und vier Millionen Euro nach der Bundesregelung Fixkostenhilfe seien von Brüssel genehmigt worden. Für Zuschüsse von über 4 Millionen Euro seien weitere Abstimmungen mit der Europäischen Kommission nötig, so die beiden Ministerien.
Die Antragstellung werde aktuell vorbereitet. Eine zeitliche Aussage sei derzeit noch nicht möglich.
(BMF / BMWi / STB Web)
Artikel vom: 27.11.2020