Das VG Lüneburg hat die Klagen dreier Anlieger, die sich gegen die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren durch die Hansestadt Lüneburg für das Jahr 2018 gewandt hatten, abgewiesen (Az. 3 A 94/18, 3 A 96/18 und 3 A 221/18).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen