Der Vorstand der WPK hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2023 beschlossen, dem Beirat eine Änderung der Satzung für Qualitätskontrolle vorzuschlagen. Darin soll klargestellt werden, dass die Kommission für Qualitätskontrolle Auflagen und eine Sonderprüfung auch in Kombination erlassen kann.

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