Um die Funktionsfähigkeit der Gerichte auch während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sicherzustellen, hat das Land Schleswig-Holstein einen Gesetzentwurf erarbeitet, der Sonderregelungen für alle Gerichtsbarkeiten in einem „Epidemiegerichtsgesetz“ bündelt. Dazu hat die BRAK Stellung genommen.

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen