Wer infolge der Corona-Pandemie vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt wurde, hat nach § 56 Infektionsschutzgesetz einen Anspruch auf Entschädigung für deshalb entstandene Verdienstausfälle. Die BRAK hat eine Übersicht über die Anspruchsvoraussetzungen und die in den einzelnen Bundesländern zuständigen Stellen erarbeitet.

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