Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, ob § 21 Abs. 3 FVG als Ermächtigungsgrundlage für die Teilnahme eines Gemeindebediensteten an einer beim Steuerpflichtigen durch das FA durchgeführten Außenprüfung anwendbar ist und ob sich die sachliche Zuständigkeit des FA für die Anordnung dieser Teilnahme aus der analogen Anwendung der §§ 196, 197 AO ergibt (Az. III R 9/18).
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