Der BFH hatte drei Fragen zu Genussrechten ohne Beteiligung am Liquidationserlös als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu klären: Führen Genussrechte ohne Beteiligung am Liquidationserlös zu Einkünften i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG? Ist die Länge einer Genussrechtslaufzeit – entgegen der Verwaltungsauffassung – kein geeignetes Kriterium, um zwischen Einkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 und § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu unterscheiden? Und kann die Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft zur Vermeidung von Sale-and-buy-back-Geschäften missbräuchlich i. S. von § 42 AO sein (Az. I R 44/17)?
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