Das LAG Düsseldorf hat bei einem Leichtmetallfelgenhersteller den Betriebsrat aufgelöst, weil der Betriebsrat grob gegen seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten verstoßen hat (Az. 14 TaBV 75/19).
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Das LAG Düsseldorf hat bei einem Leichtmetallfelgenhersteller den Betriebsrat aufgelöst, weil der Betriebsrat grob gegen seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten verstoßen hat (Az. 14 TaBV 75/19).
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